Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0086-IV/7/2014
gültig von 01.07.2014 bis 31.12.2019
UP-8000, Arbeitsrichtlinie Überseeische Länder und Gebiete

Hinweis Beachte

Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-3700.

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-8000 (Arbeitsrichtlinie Überseeische Länder und Gebiete) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:24.06.2014
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Übersee Departements, ÜLG
Systemdaten: Findok-Nr: 68616.1
aufgenommen am: 24.06.2014 11:28:13
Dokument-ID: f5e58426-0fb3-4862-8581-c9d5864a183f
Segment-ID: 09be105c-f6b4-453a-84e8-1bcda1c6e68e
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