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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil II. Zollrechtliche Bestimmung
- Titel I Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Kapitel 1a Vorschriften über Bananen
Artikel 290d
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission eine Liste der zugelassenen Wieger sowie alle an dieser nachträglich vorgenommenen Änderungen.
Die Kommission leitet die entsprechenden Angaben an die anderen Mitgliedstaaten weiter.