Richtlinie des BMF vom 16.07.2010, BMF-010311/0070-IV/8/2010
gültig von 16.07.2010 bis 31.12.2018
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
  • Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen

Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 2)

Kleinkalibergewehr AR-7 EXPLORER Survinal Rifle

Dieses in die Unterposition 9303 30 einzureihende halbautomatische Kleinkalibergewehr ist als verbotene Waffe anzusehen, weil es über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum schleunigen Zerlegen, Verkürzen und Zusammenschieben eingerichtet ist (der Lauf und das Gehäuse samt Verschluss können in den hohlen Kunststoffschaft hineingeschoben werden).

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:23.07.2010
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Waffen
Stammfassung:BMF-010311/0040-IV/8/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 27106.2
aufgenommen am: 23.07.2010 15:03:42
zuletzt geändert am: 04.10.2012
Dokument-ID: a4ab3d3e-cb6d-4014-b815-8c15a3030634
Segment-ID: 0bdfb5a9-9544-4b83-81bd-14a8930a48a2
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