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Erlass des BMF vom 15.03.2022, 2022-0.171.130, BMF-AV Nr. 31/2022 gültig ab 03.03.2022

Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.
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