Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 05.06.2013, BMF-010203/0252-VI/6/2013
gültig von 05.06.2013 bis 05.05.2021
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- 5.5 Einzelne Betriebsausgaben
5.5.3 Aufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen - Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 4a EStG 1988; ausgelaufen mit 2010)
5.5.3.1 Allgemeines
1298
Ein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen kann letztmalig in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Jänner 2011 beginnen.
Randzahlen 1299 bis 1329: derzeit frei