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Fassung vom 01.01.2022
Fassung 01.01.2022
Fassung 01.05.2016
Fassung 14.06.2011
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Richtlinie des BMF vom 14.06.2011, BMF-010311/0061-IV/8/2011
gültig ab 14.06.2011
VB-0350, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel
2. Art der Beschränkungen
2.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.