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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.07.2009, BMF-010313/0593-IV/6/2009
gültig von 01.07.2009 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Titel IX Vereinfachte Verfahren
Kapitel 2 Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Abschnitt 1 Unvollständige Zollanmeldungen
Artikel 254
Auf Antrag des Anmelders können die Zollbehörden Zollanmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr annehmen, die nicht alle in Anhang 37 genannten Angaben enthalten.
Diese Anmeldungen müssen jedoch mindestens die nach Anhang 30a für die unvollständige Zollanmeldung erforderlichen Angaben enthalten.