Richtlinie des BMF vom 23.02.2011, BMF-010313/1029-IV/6/2010
gültig von 23.02.2011 bis 02.07.2012
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
7. Sensible Waren
Anhang 8O "Ausgang aus (1) Beschränkungen oder Abgaben unterworfen"
(1) in diesen Vermerk sind je nach Fall und in der Sprache des Vermerks die Wörter "der
Gemeinschaft" oder "Island" oder "Norwegen" oder "der Schweiz" einzutragen.