Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0074-IV/7/2014
gültig ab 01.07.2014
UP-5100, Arbeitsrichtlinie CARIFORUM

Hinweis Beachte

Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-3601.

4. Warenkreis

4.1. Industriell gewerbliche Waren

Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93.

4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft

Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang II und III des WPA (ab S. 90, bzw. 92) nichts anderes bestimmt ist.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:24.06.2014
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:MAR, AKP, Cariforum
Systemdaten: Findok-Nr: 68514.1
aufgenommen am: 24.06.2014 16:34:55
Dokument-ID: acd58217-9a04-4cd8-9a79-97df011400c8
Segment-ID: 0eebf4cd-ff0f-4074-918a-d0b42e2f6409
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