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Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01
gültig von 16.12.2005 bis 10.12.2015
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988)
- 6.10 Individualpauschalierung von Werbungskosten
6.10.5 Inkrafttreten, zeitlicher Geltungsbereich (§ 1 Verordnung BMF, BGBl. II Nr. 230/1999 idF BGBl. II Nr. 500/1999)
Die Verordnung des BMF, BGBl. II Nr. 230/1999 idF BGBl. II Nr. 500/1999, ist erstmalig bei der Einkünfteermittlung des Kalenderjahres 2000, letztmalig bei der Einkünfteermittlung des Kalenderjahres 2002 anzuwenden.