Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- 5.7 ABC der Betriebsausgaben
Umgründung, Kosten einer
Kosten in Zusammenhang mit einer Umgründung sind wie Gründungskosten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Umrüstung eines Lkw
Der Umbau zu einem lärmarmen LKW ist sofort abzugsfähig.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer kann bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner entweder als durchlaufender Posten (Nettoverrechnung) oder entsprechend dem Zu- und Abflussprinzip (Bruttoverrechnung) behandelt werden (§ 4 Abs. 3, dritter Satz EStG 1988). Ein jährliches Wahlrecht ist zulässig (VwGH 1.12.1992, 88/14/0004). Siehe auch Rz 695 ff sowie 731 ff.
Wird eine Umsatzsteuervorauszahlung geleistet, ohne dass Lieferungen oder sonstige Leistungen erbracht worden sind, so ist bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit Bruttomethode die Zahlung keine Betriebsausgabe und die spätere Rückzahlung keine Betriebseinnahme.
Umzugskosten
Umzugskosten sind bei betrieblicher Veranlassung Betriebsausgaben.
Unentgeltliche Betriebsübertragung
Die damit zusammenhängende Schenkungssteuer gehört zu den Personensteuern und ist daher - ebenso wie Aufwendungen für den Anwalt und Einverleibungskosten - nicht abziehbar (siehe Rz 4848). Die Vereinbarung einer Auflage zur Abfindung des anderen Kindes ist keine Betriebsschuld, damit zusammenhängende Wertsicherungen und Zinsen sind nicht abzugsfähig (VwGH 4.11.1980, 0804/80).
Unfallkosten
Die Abzugsfähigkeit hängt grundsätzlich vom in jedem Fall zu prüfenden Grad des Verschuldens ab. Betreffend Verkehrsunfälle siehe "Schadensfälle" (Rz 1634 f). Die Berechnung der Unfallkosten bei Fahrzeugen kann durch Abzug von Abschreibung, Wrackwert und Versicherungsersatz vom Neuwert vorgenommen werden (zur Mitunternehmerschaft siehe Rz 5801 ff).
Unredliche Geschäftsführung
Siehe "Betrug eines Gesellschafters" (Rz 1504).
Unternehmerlohn
Ein Unternehmerlohn ist keine Betriebsausgabe, was sich bei Personengesellschaften schon aus § 23 Z 2 EStG 1988 ergibt. Die AbzugsfähigkeitNichtabzugsfähigkeit kann auch nicht durch Zwischenschaltung einer GmbH, die den Betriebsinhaber als Geschäftsführer seines eigenen Betriebes anstellt, umgangen werden (vgl. VwGH 19.5.198731.3.2005, 862000/1415/01790117).
Unterschlagung
Siehe Stichwort "Veruntreuung" (Rz 1689).