Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften und des Produktsicherheitsgesetzes 2004 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 11. März 2007