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Richtlinie des BMF vom 02.02.2012, BMF-010313/0066-IV/6/2012
gültig von 02.02.2012 bis 30.04.2016
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
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Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 2.6.1., 2.7.2.1., 2.11.3.1. und 2.13. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
0. Übersicht; Einführung
Die Bestimmungen über das Carnet TIR-Verfahren der Arbeitsrichtlinie ZK-0910 (Versandverfahren) in Ergänzung zu den Rechtsgrundlagen des TIR-Übereinkommens von 1975 sind nunmehr neu geregelt in der vorliegenden Arbeitsrichtlinie ZK-0911 (Carnet TIR-Verfahren).
Aufgrund einiger Änderungen des Übereinkommens durch den TIR-Verwaltungsausschuss wurden die Bestimmungen diesen Änderungen angepasst. Das TIR-Handbuch der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) mit sämtlichen Anhängen kann bei Bedarf unter http://www.unece.org/tir/handbook/german/newtirhand/TIR-6Rev1DE_Bookmarks.pdf aufgerufen werden.