Richtlinie des BMF vom 02.02.2012, BMF-010313/0066-IV/6/2012 gültig von 02.02.2012 bis 30.04.2016

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Beachte
  • Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 2.6.1., 2.7.2.1., 2.11.3.1. und 2.13. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).

0. Übersicht; Einführung

Die Bestimmungen über das Carnet TIR-Verfahren der Arbeitsrichtlinie ZK-0910 (Versandverfahren) in Ergänzung zu den Rechtsgrundlagen des TIR-Übereinkommens von 1975 sind nunmehr neu geregelt in der vorliegenden Arbeitsrichtlinie ZK-0911 (Carnet TIR-Verfahren).

Aufgrund einiger Änderungen des Übereinkommens durch den TIR-Verwaltungsausschuss wurden die Bestimmungen diesen Änderungen angepasst. Das TIR-Handbuch der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) mit sämtlichen Anhängen kann bei Bedarf unter http://www.unece.org/tir/handbook/german/newtirhand/TIR-6Rev1DE_Bookmarks.pdf aufgerufen werden.