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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0051-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 31.08.2008
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
5. Durchfuhr durch die Gemeinschaft
5.1. Anwendungszeitpunkt
Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr die Verbringung von Abfällen aus einem Drittland durch die Gemeinschaft in ein Drittland zu verstehen.