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Richtlinie des BMF vom 30.07.2010, BMF-010311/0069-IV/8/2010
gültig von 30.07.2010 bis 18.10.2017
VB-0240, Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft
- 2. Einfuhr aus Drittstaaten
2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus biologischer bzw. ökologischer Produktion können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die im Zuge der Zollabfertigung durchzuführenden Kontrollen nicht erteilt werden.