Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.09.2021, 2021-0.618.398
gültig ab 01.09.2021
UP-4001, Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules")
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderung des Übereinkommens
Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern.
11.2. Beitritt von weiteren Staaten
Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln werden.