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Richtlinie des BMF vom 01.07.2008, BMF-010307/0161-IV/7/2008
gültig von 01.07.2008 bis 10.03.2014
MO-8407, Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Rindfleisch"
- 1. Grundregeln
1.3. Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung der Erstattung ist, dass
- die Erzeugnisse aus der Gemeinschaft ausgeführt werden
- es sich um Erzeugnisse handelt, die ihren Ursprung in der Gemeinschaft haben und
- bei einer differenzierten Erstattung die Erzeugnisse die in Feld 7 der Lizenz angegebene Bestimmung oder eine andere Bestimmung erreicht haben, für die eine Erstattung festgesetzt worden war.