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Richtlinie des BMF vom 01.01.2021, 2020-0.849.017
gültig ab 01.01.2021
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- Anhänge III, IIIA und IIIB sowie IV und IVA der EG-VerbringungsV
Anhang IVA - in Anhang III aufgeführte Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Artikel 3 Absatz 3)
Dieser Anhang enthält derzeit keine Einträge.