Richtlinie des BMF vom 03.02.2014, BMF-010313/0010-IV/6/2014 gültig von 03.02.2014 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 4. Nachprüfungsverfahren

4.4. Verwendung der Rechnung oder des Beförderungspapiers als Versandpapier T2L

(1) Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zuwiderhandlung, die durch die Verwendung einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers anstelle eines Versandpapiers T2L begangen werden, ist eine Prüfung vorzunehmen.

(2) Verdacht auf Missbrauch oder Zuwiderhandlung kann dann vorliegen, wenn offensichtlich ist, dass der Beteiligte die Sendungen in Teilsendungen aufteilt, um stets unter dem Schwellenwert von 10.000 Euro zu bleiben.

(3) Zusätzlich zu den unter (1) genannten Fällen werden 2 vT von den der Zollstelle anstelle des Versandpapiers T2L vorgelegten Handelspapieren (Rechnung oder Beförderungspapier) stichprobenweise nachgeprüft.