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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil IV. Zollschuld
- Titel II Entstehen der Zollschuld
- Kapitel 1 Verfehlungen, die sich nachweislich auf die ordnungsgemässe Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben
Artikel 861
Die Tatsache, dass die in Artikel 859 genannten Verfehlungen keine Zollschuld entstehen lassen, steht den einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften über den Widerruf von Bewilligungen im Rahmen des betreffenden Zollverfahrens nicht entgegen.