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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Titel VII Zollanmeldung - Normales Verfahren
- Kapitel 2 Zollanmeldung unter Einsatz der Datenverarbeitung
Artikel 224
Die Zollbehörden können unter den Voraussetzungen und nach den Modalitäten, die sie festlegen, zulassen, dass die zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren erforderlichen Unterlagen durch Mittel elektronischer Datenverarbeitung erstellt und übermittelt werden.