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Richtlinie des BMF vom 01.01.2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011 gültig ab 01.01.2012

LRL 2012, Liebhabereirichtlinien 2012

  • 3. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO)
  • 3.7. Kriterienprüfung (§ 2 LVO)

3.7.3. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen (§ 2 Abs. 1 Z 2 LVO)

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Dabei ist zu untersuchen, ob Gewinne (Überschüsse), die nach oder während der Verlustphasen anfallen, in Relation zur Höhe der Verluste von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Ist dies der Fall, spricht dies - auch bei Auftreten gravierender Verluste im Sinne der Rz 49 - gegen Liebhaberei (VwGH 25.6.2008, 2006/15/0218; VwGH 19.3.2008, 2005/15/0151; VwGH 16.5.2007, 2002/14/0083).