Richtlinie des BMF vom 02.02.2021, 2021-0.081.318
gültig ab 02.02.2021
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
Anlage 12
Muster der Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr
aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind