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Anlage 1
Liste der Waren, die dem Einfuhrverbot unterliegen
Die nachstehend angeführten Waren fallen unter das Einfuhrverbot gemäß Abschnitt 1., sofern sie aus einem der in der rechten Spalte angeführten Ursprungsländer stammen.
KN-Code |
Warenbezeichnung |
Ursprungsländer |
|
---|---|---|---|
ex |
0301 99 80 |
Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus), lebend |
Bolivien und Georgien |
0302 34 |
Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus), frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 |
Bolivien und Georgien |
|
ex |
0302 70 00 |
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, von Atlantischem Großaugenthun (Thunnus obesus), frisch oder gekühlt |
Bolivien |
0303 44 |
Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus), gefroren, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 |
Bolivien und Georgien |
|
ex |
0303 80 90 |
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, von Atlantischem Großaugenthun (Thunnus obesus), gefroren |
Bolivien |
ex ex |
0304 19 39 und 0304 19 99 |
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch oder gekühlt, vom atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) |
Bolivien und Georgien |
ex |
0304 29 45 |
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), gefroren, vom atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) |
Bolivien und Georgien |
ex |
0304 99 99 |
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), gefroren, vom atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) |
Bolivien und Georgien |
ex |
0305 10 00 |
Mehl, Pulver und Pellets, genießbar, vom atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) |
Bolivien |
ex |
0305 20 00 |
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, vom atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) |
Bolivien und Georgien |
ex |
0305 30 90 |
Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert, vom atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) |
Bolivien und Georgien |
ex |
0305 49 80 |
Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus), geräuchert, einschließlich Filets |
Bolivien und Georgien |
ex |
0305 59 80 |
Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus), getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets, genießbar |
Bolivien und Georgien |
ex |
0305 69 80 |
Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus), getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets, genießbar |
Bolivien und Georgien |
ex ex ex |
1604 14 11, 1604 14 16 und 1604 14 18 |
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, die auf der Grundlage von Atlantischem Großaugenthun (Thunnus obesus) mit Ursprung in Bolivien und Georgien hergestellt wurden (*) |
Alle |
ex |
1604 20 70 |
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, die auf der Grundlage von Atlantischem Großaugenthun (Thunnus obesus) mit Ursprung in Bolivien und Georgien hergestellt wurden (*) |
Alle |
(*) Zubereitete oder haltbar gemachte Fische fallen nur dann unter das Einfuhrverbot, wenn sie auf der Grundlage der angeführten Fischarten aus den genannten Ursprungsländern, aus denen die Einfuhr verboten ist, hergestellt wurden. Bestehen Zweifel, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist durch den Anmelder nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, dass keine einfuhrverbotene Ware vorliegt. Im Regelfall wird die Glaubhaftmachung durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung des Empfängers als ausreichend anzusehen sein.