Richtlinie des BMF vom 18.09.2014, BMF-010313/0775-IV/6/2014 gültig von 18.09.2014 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 3. Notfallverfahren

3.3. Versandanmeldung

Der Verwendung des Einheitspapiers soll bei der Anwendung des Notfallverfahrens erste Priorität eingeräumt werden. Die Versandanmeldung ist gemäß den bisherigen Bestimmungen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen (Exemplare 1, 4 und 5).

Das Einheitspapier kann durch den Ausdruck des Versandbegleitdokuments (AccDoc) ersetzt werden, wo die zuständige Zollstelle das Bedürfnis des Zollbeteiligten als gerechtfertigt erachtet oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.

Eine eigene Kennzeichnung erfolgt in jedem Fall bei Verwendung des Einheitspapiers auf allen Exemplaren im Feld A der Versandanmeldung, unter Verwendung des Versandbegleitdokuments anstelle der MRN, durch das Anbringen eines Sonderstempelaufdrucks (Dimension 26x59 mm) in roter Farbe.

Der Sonderstempel ist im Standardverfahren durch die Abgangsstelle und im vereinfachten Verfahren durch den zugelassenen Versender anzubringen.

NCTS NOTFALLVERFAHREN

KEINE DATEN IM SYSTEM VERFÜGBAR

Begonnen am ________________________

(Datum/Uhrzeit)