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Richtlinie des BMF vom 01.01.2009, BMF-010313/1158-IV/6/2008
gültig von 01.01.2009 bis 25.08.2010
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
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Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
0. Übersicht; Einführung
Die Bestimmungen über das Carnet TIR-Verfahren der Arbeitsrichtlinie ZK-0910 (Versandverfahren) in Ergänzung zu den Rechtsgrundlagen des TIR-Übereinkommens von 1975 sind nunmehr neu geregelt in der vorliegenden Arbeitsrichtlinie ZK-0911 (Carnet TIR Verfahren).
Aufgrund einiger Änderungen des Übereinkommens durch den TIR-Verwaltungsausschuss wurden die Bestimmungen diesen Änderungen angepasst. Das TIR Handbuch der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) mit sämtlichen Anhängen kann bei Bedarf unter http://www.unece.org/tir/handbook/german/newtirhand/TIR-6Rev1DE_Bookmarks.pdf aufgerufen werden.