Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 23.07.2011, BMF-010311/0083-IV/8/2011
gültig von 23.07.2011 bis 24.09.2019
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- 1. Begriffsbestimmungen
1.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft
Die Entscheidung, ob eine Ware Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zollämter, sondern obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden (siehe Abschnitt 9).