
UZK-IA, Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union
Zusatzinformationen

- Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung
- Kapitel 1 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
- Abschnitt 3 Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
- Unterabschnitt 1 Unionsversand
Artikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
(Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 94 des Zollkodex)
Die für die betreffende Zollstelle der Sicherheitsleistung zuständige Zollbehörde gibt in das in Artikel 273 Absatz 1 genannte elektronische System alle Angaben zu einer etwaigen Rücknahme oder einem etwaigen Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln sowie das Datum ein, an dem diese wirksam werden.
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in Findok veröffentlicht am: | 29.04.2016 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
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Schlagworte: | UZK-IA |
Systemdaten: | Findok-Nr: 71590.1 aufgenommen am: 29.04.2016 13:30:27 zuletzt geändert am: 04.10.2016 Dokument-ID: cf82619f-2fb8-4618-9b25-1abbbf11156f Segment-ID: 28c8ac10-c246-45a4-a682-137c161e703f |
