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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0040-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 31.12.2018
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
- Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen
- "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 6)
3.3. Handkrallen-Ninja
Bei dieser, in die Position 9304 einzureihenden Schlagwaffe handelt es sich um einen ca. 3 mm starken, 30 mm breiten ovalen Eisenring mit vier aufgeschweißten krallenähnlich gebogenen und zugefeilten, ca. 4 mm starken Rundeisenstäben.
An dem Eisenring ist ein Gurt angenäht, der mittels eines querlaufenden, schmäleren Gurtes mit dem Handgelenk verbunden werden kann.
Die Krallen sind in der Regel nach innen gerichtet, können aber auch an der Außenseite der Hand angebracht werden.