Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 08.10.2010, BMF-010311/0095-IV/8/2010
gültig von 08.10.2010 bis 22.07.2011
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- 3. Einfuhr aus Drittländern
3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
(1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Gemeinschaft bewilligungsfrei (Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden.
(2) Für andere Abfälle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.