Richtlinie des BMF vom 02.04.2012, BMF-010311/0040-IV/8/2012 gültig von 02.04.2012 bis 17.02.2013

VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel

Anlage 13

Einfuhr bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten (aufgehoben)

Das bisher in dieser Anlage behandelte Einfuhrverbot auf Grund des

besteht nicht mehr, weil dieser Beschluss bis zum 31. März 2012 befristet war.