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Richtlinie des BMF vom 02.04.2012, BMF-010311/0040-IV/8/2012
gültig von 02.04.2012 bis 17.02.2013
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Anlage 13
Einfuhr bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten (aufgehoben)
Das bisher in dieser Anlage behandelte Einfuhrverbot auf Grund des
- Durchführungsbeschlusses 2011/402/EU der Kommission über Sofortmaßnahmen hinsichtlich Bockshornkleesamen sowie bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten
besteht nicht mehr, weil dieser Beschluss bis zum 31. März 2012 befristet war.