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Richtlinie des BMF vom 23.02.2011, BMF-010313/1029-IV/6/2010
gültig von 23.02.2011 bis 30.04.2016
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
7. Sensible Waren
7.1. Allgemeines
Im Hinblick auf die erhebliche Zunahme der Betrugsfälle mit bestimmten sensiblen Waren im Rahmen des Versandverfahrens wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, deren Ziel es ist, die Zahl der Unregelmäßigkeiten und die Höhe der der Gemeinschaft widerrechtlich entzogenen Abgaben zu verringern.
Derzeit sind in diesem Zusammenhang nachstehende Regelungen zu beachten:
- Abschnitt 7.2. Besondere Bestimmungen für Waren des Anhanges 44c ZK-DVO
- Abschnitt 7.3. Mitteilungsverfahren für sensible Waren im Versandverfahren
Als Arbeitshilfe für den Abfertigungsbeamten befindet sich unter Abschnitt 8. eine Zusammenstellung aller derzeit geltenden Regelungen.