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Richtlinie des BMF vom 01.10.2012, BMF-010313/0603-IV/6/2012
gültig von 01.10.2012 bis 03.08.2016
ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"
Beachte
-
Die Änderungen dieser Novelle betreffen die Abschnitte 1.4.2.1., 1.4.2.2., 1.4.2.4., 1.4.4., 3. bis 8. sowie die Anlagen 1 – 7. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
Titel I - Allgemeine Bemerkungen
0. Erläuterung
0.1. Anwendungsbereich der Arbeitsrichtlinie
Die Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie finden ausschließlich Anwendung bei der Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Verfahren mit e-zoll.
Die Teilnahme am Informatikverfahren zur Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen erfordert eine gesonderte Bewilligung gemäß § 55 ZollR-DG.
Die Inanspruchnahme von zugelassenen Warenorten bedarf weiters einer Bewilligung gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG.