Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.12.2011, BMF-010311/0119-IV/8/2011
gültig von 01.12.2011 bis 30.04.2016
VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1234/2007 1234/2007 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007