Richtlinie des BMF vom 24.02.2010, BMF-010313/0162-IV/6/2010 gültig von 24.02.2010 bis 08.11.2010

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

Beachte
  • Die Änderungen betreffen die Abschnitte 1.1.7.2., 1.1.8.1., 1.1.8.3., 1.1.10., 2.5.2., 3.2.1., 3.3., 3.7. und 7.3. Weiters wurden verschiedene Textkorrekturen durchgeführt.

7. Sensible Waren

7.1. Allgemeines

Im Hinblick auf die erhebliche Zunahme der Betrugsfälle mit bestimmten sensiblen Waren im Rahmen des Versandverfahren wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, deren Ziel es ist, die Zahl der Unregelmäßigkeiten und die Höhe der der Gemeinschaft widerrechtlich entzogenen Abgaben zu verringern.

Derzeit sind in diesem Zusammenhang nachstehende Regelungen zu beachten:

  • Abschnitt 7.1. Besondere Bestimmungen für Waren des Anhanges 44c ZK-DVO
  • Abschnitt 7.2. Mitteilungsverfahren für sensible Waren im Versandverfahren

Als Arbeitshilfe für den Abfertigungsbeamten befindet sich unter Abschnitt 8. eine Zusammenstellung aller derzeit geltenden Regelungen.