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- 5. Besondere Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen
- 5.2. Bestehende Beschränkungen
5.2.8. Maul- und Klauenseuche - Verbringungsbeschränkungen gegenüber Zypern
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit Kundmachung vom 28. Jänner 2008, GZ. 74100/0009-IV/B/5/2008, Schutzmaßnahmen betreffend die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern aus Zypern erlassen. Demnach ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern nach beziehungsweise durch Österreich sowie nach Zypern verboten. Die innergemeinschaftliche Verbringung von Fleisch, Hackfleisch, Separatorenfleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche aus Zypern ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
(2) Link zur Kundmachung:
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/1/0/2/CH0061/CMS1195043308344/7.pdf