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Richtlinie des BMF vom 01.04.2016, BMF-010310/0075-IV/7/2016
gültig von 01.04.2016 bis 07.05.2020
UP-4000, Arbeitsrichtlinie Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. April 2016

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:05.04.2016
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:PanEuroMed
Systemdaten: Findok-Nr: 71539.1
aufgenommen am: 05.04.2016 13:19:59
Dokument-ID: cea05304-4b0c-47b3-9387-721931fb45bd
Segment-ID: 321193d8-2bca-4e5b-b3a1-acbcd6860010
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