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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0020-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 30.10.2017
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.1. Suchtmittel
1.1.2. Psychotrope Stoffe
Psychotrope Stoffe sind die in den Anhängen III und IV des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe genannten Stoffe und Zubereitungen, die im Anhang zur Psychotropenverordnung (siehe Anlage 2) als psychotrope Stoffe festgelegt werden.