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Fassung vom 31.10.2018
Fassung 31.10.2018
Fassung 08.09.2016
Fassung 01.05.2016
Fassung 10.03.2016
Fassung 11.02.2016
Fassung 26.01.2016
Fassung 01.01.2016
Fassung 24.07.2015
Fassung 13.04.2015
Fassung 15.02.2007
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Richtlinie des BMF vom 15.02.2007, BMF-010314/0128-IV/8/2007
gültig ab 15.02.2007
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung
5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle
Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle
Nacherhebungen
Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen
nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder
Freigabe von Sicherheiten
durchgeführt hat.