Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 12.12.2007, BMF-010313/0789-IV/6/2007
gültig von 12.12.2007 bis 23.02.2010
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
7. Sensible Waren
7.1. Allgemeines
Im Hinblick auf die erhebliche Zunahme der Betrugsfälle mit bestimmten sensiblen Waren im Rahmen des Versandverfahren wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, deren Ziel es ist, die Zahl der Unregelmäßigkeiten und die Höhe der der Gemeinschaft widerrechtlich entzogenen Abgaben zu verringern.
Derzeit sind in diesem Zusammenhang nachstehende Regelungen zu beachten:
- Abschnitt 7.1. Besondere Bestimmungen für Waren des Anhanges 44c ZK-DVO
- Abschnitt 7.2. Mitteilungsverfahren für sensible Waren im Versandverfahren
Als Arbeitshilfe für den Abfertigungsbeamten befindet sich unter Abschnitt 8. eine Zusammenstellung aller derzeit geltenden Regelungen.