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Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenAnhang 48 Gemeinsames/gemeinschaftliches Versandverfahren - Bürgschaftsurkunde - Gesamtbürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Gesamtbürgschaft
I. Bürgschaftserklärung
1. Der (die) Unterzeichnete(1)....................................................................................
mit Wohnsitz (Sitz) in(2) .........................................................................................
leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung ...............................................
bis zum Höchstbetrag von .....................................................................................
der 100% / 50% / 30%(3) des Referenzbetrags entspricht, selbstschuldnerische Bürgschaft
gegenüber der
Europäischen Gemeinschaft bestehend aus dem Königreich Belgien, der
Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich
Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der
Griechischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen
Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik
Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik
Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik,
Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik
Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island,
dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem
Fürstentum Andorra und der Republik San
Marino(4),
für die Beträge, die der
Hauptverpflichtete(5)
...................................................................................................
....................................................................................................................................................................................................................................................................
den
genannten Ländern an Zöllen oder anderen Abgaben für die in das
gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren - mit
Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern - schuldet oder schulden wird,
und zwar sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch
der Kosten und der Zuschläge.
2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Punkt 1 genannten Länder die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchstbetrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäß beendet wurde.
Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.
Dieser Höchstbetrag kann um die Beträge, die aufgrund der Bürgschaftserklärung bereits bezahlt worden sind, nur dann vermindert werden, wenn der (die) Unterzeichnete zur Erfüllung einer Schuld aufgefordert wird, die im Rahmen eines gemeinschaftlichen oder gemeinsamen Versandverfahrens entstanden ist, das vor Eingang der vorhergehenden Zahlungsaufforderung oder innerhalb von dreißig Tagen danach begonnen hat.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der aufgrund von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstandenen Schuld, wenn diese Verfahren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldomizil(6) in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land |
Name und Vorname oder Firma und vollständige Anschrift |
---|---|
.............................. |
............................................................................................... |
.............................. |
............................................................................................... |
.............................. |
............................................................................................... |
.............................. |
............................................................................................... |
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmaßnahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind.
Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahldomizile an.
Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) ................................, den ...........................
............................................................................
(Unterschrift)(7)
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung
Stelle der Bürgschaftsleistung: ..........................................................................................
Bürgschafterklärung angenommen am: ..............................................................................
............................................................................
(Stempel und Unterschrift)
(1)
Name und Vorname oder
Firma.
(2)
Vollständige
Anschrift.
(3)
Nichtzutreffendes
streichen
(4)
Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten
(Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu
streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San
Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen
Versandverfahren.
(5)
Name und Vorname oder Firma und vollständige
Anschrift des
Hauptverpflichteten.
(6)
Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser
Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land
einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4
Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu
vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz
(Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten
befindet.
(7)
Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner
handschriftlich vermerken: "Für die Übernahme der Bürgschaft in
Höhe von .........................................", wobei er den Betrag in
Worten anzugeben hat.