Richtlinie des BMF vom 01.10.2020, 2020-0.624.073 gültig von 01.10.2020 bis 31.12.2020

VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle

Die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) und des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007