Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.01.2009, BMF-010313/1158-IV/6/2008
gültig von 01.01.2009 bis 25.08.2010
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
-
Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 1. Allgemeines, Rechtsgrundlagen, Anwendungsmöglichkeiten und Begriffsbestimmungen
1.2. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen des TIR-Verfahrens sind das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975) vom 14. November 1975, (BGBl. Nr. 112/1978) in der durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses geänderten Fassung, insbesondere des Beschlusses über neue Carnet-TIR-Hefte (BGBl. Nr. 159/1988), sowie die Bestimmungen des Zollkodex und der Zollkodexdurchführungsverordnung in ihrer aktuellen Fassung