Richtlinie des BMF vom 01.02.2020, 2020-0.006.344 gültig von 01.02.2020 bis 31.12.2020

VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht

Anlage 2

Liste der Grenzkontrollstellen

1. Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien

Übertrittstelle

Telefon / Telefax /
E-Mail

Abfertigungs
zeiten

Kategorie

SCHWECHAT-FLUGHAFEN

01/7007-33484
01/71344042346
gta.wien@sozialministerium.at

täglich
07:30 - 21:30

"andere Tiere" 1),

umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

2. Im Bereich des Zollamtes Linz Wels

Übertrittstelle

Telefon / Telefax /
E-Mail

Abfertigungs
zeiten

Kategorie

LINZ-FLUGHAFEN

07221/6003471
07221/71344042352
gta.linz@sozialministerium.at

Montag bis Freitag
08:00 - 17:00

Für lebende Tiere ist die Abfertigung von Montag bis Freitag mit eintägiger schriftlicher Voranmeldung möglich

Huftiere, registrierte Equiden, "andere Tiere" 1),

umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

________________

1)Als andere Tiere gelten: alle lebenden Tiere außer Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hauspferden, Wildpferden und registrierten Equiden.