
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
Zusatzinformationen

- 7. Sensible Waren
- 7.3. Mitteilungsverfahren für sensible Waren im Versandverfahren
7.3.2. Anwendungsbereich
Zu melden sind
- jene Waren, die im Anhang 8AH (Anhang 44c ZK-DVO, Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko) angeführt sind und in Mengen befördert werden, die diejenigen in Spalte 3 übersteigen,
und
- mit Versandanmeldung T1, T2
sofern
- die Waren im Notfallverfahren (Fallbackverfahren)
oder
- mit einem als Versandanmeldung T1 oder T2 geltenden Papier (Anschreibeverfahren (§ 62 Abs. 3 Z 1 ZollR-DG und § 62 Abs. 3 Z 2 ZollR-DG), Manifest im Schiffs- bzw. Luftverkehr) befördert werden,
sowie
- bei Verdacht auf Betrug oder Unregelmäßigkeiten auch andere Waren, sowie auch in anderen Fällen (C-TIR, C-ATA als Versandschein). Diesbezüglich ist der Grund für den Verdacht und gegebenenfalls das Ergebnis der Beschau anzugeben.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 11.05.2011 |
Materie: |
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betroffene Normen: |
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Verweise: | |
Schlagworte: | Versandverfahren, gVV, Suchverfahren, gemVV, Eisenbahnversand, Flug |
Stammfassung: | BMF-010313/0789-IV/6/2007 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 31807.11 aufgenommen am: 11.05.2011 11:41:17 Dokument-ID: 58d3240f-4a7f-48ac-b4b2-42d5c9741627 Segment-ID: 3b388a7e-5b1f-4c3a-a100-d3659c803ef7 |
