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Richtlinie des BMF vom 01.01.2009, BMF-010311/0120-IV/8/2008
gültig von 01.01.2009 bis 29.07.2010
VB-0240, Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft
- 2. Einfuhr aus Drittstaaten
2.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus biologischer bzw. ökologischer Produktion können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die im Zuge der Zollabfertigung durchzuführenden Kontrollen nicht erteilt werden.