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Richtlinie des BMF vom 04.04.2008, BMF-010310/0102-IV/7/2007
gültig von 04.04.2008 bis 30.06.2014
UP-3600, Arbeitsrichtlinie Marktzugangsregelung (MAR)
Die Arbeitsrichtlinie Marktzugangsregelung (MAR) gilt ab 1. Jänner 2008.Die diesbezügliche Findok-Info vom 15. Jänner 2008, GZ. BMF-010310/0011-IV/7/2008 gilt weiterhin.
- 7. Präferenznachweise
7.8. Wertgrenzen
Rechnungserklärung: |
6.000 Euro |
Privateinfuhren durch Reisende: |
1.200 Euro |
Waren in privaten Kleinsendungen: |
500 Euro |
Für die Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in die Landeswährungen gilt der Euro-Kurs der jeweiligen Landeswährung am ersten Arbeitstag des Monats Oktober. Die Beträge sind der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bis zum 15. Oktober mitzuteilen; sie gelten ab 1. Januar des folgenden Jahres. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften teilt die Beträge den betreffenden Ländern mit.