Richtlinie des BMF vom 22.04.2013, BMF-010313/0172-IV/6/2013
gültig von 22.04.2013 bis 10.04.2014
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 2. Abfertigung

2.13. Notfallverfahren

Die Bestimmungen für das Notfallverfahren richten sich nach den Ausführungen der ZK-0917 Abschnitt 3. und sind analog für die NCTS-TIR Verfahren anzuwenden.

Aufbau einer FRN:

F

1

3

A

T

1

0

A

T

A

0

0

0

0

0

1

2

3

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

 

  • Pos. 1: F für "Fallback"
  • Pos. 2+3: Zehner und Einer Stelle des Jahres (zB '12' für 2013)
  • Pos. 4+5: Länderkennzahl (immer 'AT')
  • Pos. 6+7: Kürzel für das jeweilige Zollamt (zB '10' für das ZA Wien)
  • Pos. 8-10: die jeweilige Teamkennung (zB 'ATA') bzw. bei Amtsplatzabfertigungen ohne Vorliegen einer FRN die Kennung "AMT"
  • Pos. 11-18: 8-stellige laufende Nummer je Kundenteam und Jahr mit 100 beginnend

Für die Erfassung von TIR-Notfallverfahren im ZITAT gelten nachfolgende Bestimmungen:

(1) Jede Eröffnung eines Carnet TIR in AT und eine damit verbundene Beendigung ist mittels EDV in der Anwendung ZITAT bei den Amtsplätzen sofort zu erfassen.

(2) Bei der Eröffnung und Beendigung von Carnets TIR bei Hausbeschauen hat die Erfassung im ZITAT spätestens am nächstfolgenden Werktag zu erfolgen. Die Erfassung ist durch die Hausbeschaubediensteten vorzunehmen zu veranlassen.

(3) Bei Eingabe einer österreichischen FRN im Eröffnungs- oder Erledigungsteil ist wie folgt vorzugehen:

Erfassung von Eröffnungen Carnet-TIR im ZITAT

Eröffnung in AT

ZITAT/Eingabe/Eröffnung

zB F13AT10ATA00001234

Zollamtsnummer

6-stellig, (100000, 100200, 900000)

Kennnummer

Teamkennung (ATA, ATB...)

Zollverfahren

leer

Nummer

6-stellig, die letzten 6 Stellen (001234)

Subzahl

immer 01

Indikation

leer

Jahr

4-stellig

Lager

leer

Eröffnungsdatum

Datum der Eröffnung

Erfassen (F8)

Colli1

Anzahl der Colli

Gesamtmasse1

leer

TIR-Nummer

AB12345678

TC 20

leer

Erfassen (F8)

Erfassung von Beendigungen Carnet-TIR im ZITAT

Die in AT eröffnet worden sind

ZITAT/Eingabe/Erledigung

Folgende Daten sind FRN-Daten von der Abgangsstelle AT:

Zollamtsnummer

6-stellig, (100000, 100200, 900000)

Kennnummer

Teamkennung (ATA, ATB...)

Zollverfahren

leer

Nummer

6-stellig, die letzten 6 Stellen d. lfd. Fallbacknummer (001234)

Subzahl

01

Indikation

leer

Jahr

4-stellig

Lager

leer

Eröffnungsdatum

TT.MM.JJJJ (Eröffnung)

Erfassen (F8)

Folgende Daten sind FRN-Daten von der Bestimmungsstelle AT:

Colli2

Anzahl der Colli

Gesamtmasse2

leer

TIR-Nummer2

AB12345678

Land

leer

Zollamtsnr. 2

6-stellig, (100000, 100200, 900000)

Kennnummer2

Teamkennung (ATA, ATB...)

Zollverfahren2

leer

Nummer2

die letzten 3 Stellen der lfd. Fallbacknummer (102)

Subzahl2

leer

Jahr 2

4-stellig (Ausstellungsjahr)

Erledigungsdatum

TT.MM.JJJJ (Beendigung)

Teilentladung

leer

Vorbehalt

leer

TIR-Seite

Nummer der TIR-Seite (zB 2, 4, 6, )

Beendigung

N

Speichern (F8)

In allen Fällen ist am Eingabebeleg die DEG, TBZ, das Datum der Erfassung, sowie das Namenszeichen der Eingabeperson anzuführen. Der Ausdruck und eine Überprüfung des Eingabeprotokolls können unterbleiben.

2.13.1. Abgang im Notfallverfahren

Der rote Sonderstempelabdruck ist im Feld "amtliche Vermerke" auf den Volet 1- und Volet 2-Blättern anzubringen (Transport in der EU); die FRN in den vorgesehenen Feldern.

2.13.2. Bestimmung im Notfallverfahren

Die FRN ist in den vorgesehenen Feldern einzutragen; bei Abgang im NCTS ist eine nachträgliche Eingabe gemäß ZK-0917 Abschnitt 3.6. "Zollstelle Beendigung" bzw. ZK-0917 Abschnitt 3.8.3. beim "Zugelassenen Empfänger" durchzuführen.

2.13.3. Evidenz und Versand der Trennabschnitte

Die beim Zollamt verbleibenden Stammabschnitte der Carnets TIR sind beim jeweiligen nachfolgenden Zollverfahren abzulegen.

Die Rücksendung der Trennabschnitte an ausländische Abgangszollstellen hat in jedem Fall innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen (siehe auch Abschnitt 6.0.).

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:24.04.2013
Anmerkungen:
  • Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des TIR-Übereinkommens von 1975 und den darin enthaltenen Anlagen.
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:TIR-Übereinkommen von 1975, TIR-Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung, Straßenfahrzeuge, Behälter, Ausschluss, bestimmte Waren, Personen, Vertragsparteien
Stammfassung:BMF-010313/0028-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26542.12
aufgenommen am: 24.04.2013 10:00:42
Dokument-ID: 0ed6cbc8-0aeb-4efa-8a80-93092404d46c
Segment-ID: 3f45ffbf-cf9e-42e8-bffd-41674690a067
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