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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0040-IV/8/2007 gültig von 01.03.2007 bis 31.12.2018

VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen

  • Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen
  • "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 6)

3.2. Manrikigusari

Diese, in die Position 9304 einzureihende Schlagwaffe (Totschläger) besteht aus zwei Stäben, die mit einer Kette beweglich miteinander verbunden sind. Neben dem Austeilen von Schlägen kann die Waffe auch zum Würgen oder Festklemmen von Gliedmaßen verwendet werden.