Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0039-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 20.06.2013
VB-0360, Arbeitsrichtlinie Futtermittel
0. Einführung
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Im innergemeinschaftlichen Verkehr bestehen bei
Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen keine von den Zollorganen zu
überwachenden Verbote und Beschränkungen.